V e r e i n s o r d n u n g 

 

Unsere Ortsgruppe ist als eingetragener Verein beim Amtsgericht Wuppertal, AZ VR 21063, (früher Amtsgericht Remscheid , AZ VR1063) eingetragen, dort ist auch die Satzung der Ortsgruppe hinterlegt, die zuletzt 11.04.2007 nach den Vorgaben der Satzung des Hauptvereins in Augsburg neu gefasst wurde. Neben dieser Satzung gibt es jedoch auch eine interne Vereinsordnung, die im Rahmen der Satzung von jedem Verein individuell im Rahmen einer Jahreshauptversammlung durch die Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden kann. Sie wird im Wortlaut nachfolgend wieder gegeben.

 

1.        Bei der OG Remscheid e. V. handelt es sich um einen Verein, der sich der Zucht und Ausbildung von Schäferhunden und dem Sport mit dieser Hunderasse widmet.
Die OG ist dem Hauptverein (SV) mit Sitz in Augsburg angeschlossen und unterwirft sich dessen Satzungen.
2.        In der OG kann aber auch anderen Hundeführern mit anders rassigen Hunden die Möglichkeit gewährt werden, Sport zu treiben und Aufnahme zu finden, soweit die Belange der Sportfreunde mit Schäferhunden nicht eingeschränkt werden.
3.     Monatsversammlungen finden jeden 1. Mittwochabend, 20.00 Uhr, eines ungraden Monats  statt.
4.     Mitglieder der OG sind die auf der aktuellen Liste des Hauptvereins aufgeführten
           Personen.
5.     Der Mitgliedsbeitrag beträgt:
36,-- €  für Hauptmitglied, 13,-- € für Familienmitglied und 7,-- € für Jugendliche pro        Jahr.
6.     Als neues Mitglied kann aufgenommen werden:
Jeder der einen entsprechenden Antrag an die OG stellt, Mitglied im Hauptverein ist, dessen Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft 3 Monate öffentlich im Vereinsheim ausgehangen hat und kein Mitglied der OG dem Antrag mit Begründung widersprochen hat. Erst danach kann nach Vorstandsbeschluss dem Antrag auf Aufnahme stattgegeben werden und der Antragsteller bei der darauf folgenden Monatsversammlung bei seiner Anwesenheit die Mitgliedschaft erwerben.
7.     Die Mitgliedschaft beginnt nach Zahlung einer Aufnahmegebühr von 50,--  und der Zahlung des Beitrages für das restliche Geschäftsjahr.
8.     Die Mitgliedschaft endet:
            a) zum Ende des Geschäftsjahres nachdem 3 Monate zuvor gekündigt wurde
 b) nach Nichtzahlung des Jahresbeitrages bis zum 31.05. des Geschäftsjahres,  nach        2-maliger Mahnung
c) nach Wiederholten Abmahnungen von Verstößen gegen Pflichten, die in Punkt 9. gesondert aufgeführt sind.
9.     Die Mitglieder sind verpflichtet:
             -       die Anlagen und das Inventar des Heimes pfleglich zu behandeln,
             -       an angesetzten Terminen zu Arbeitsstunden teilzunehmen, um die Anlagen in Ordnung zu halten und notwendige Reparaturen durchzuführen, sofern keine ausreichende Entschuldigung vorgebracht werden kann.
Im Einzelfall kann die Teilnahme an den Arbeitsdiensten auch durch Bezahlung eines Betrages von 10,-- € pro Stunde an die Vereinskasse ausgeglichen werden.
-         in Absprache sämtlicher Mitglieder einen Beitrag zu leisten, um die Bewirtung der Gäste und der eigenen Mitglieder zu gewährleisten.
10.     Die in den Übungsstunden mitgeführten Hunde müssen haftpflichtversichert  und gegen Tollwut geimpft sein.
11.     Hunde über 6 Monate dürfen nicht mit ins Heim genommen werden. In besonderen Fällen kann dies gestattet werden. Die Küche ist ganz ausgenommen.
12.     Gästen wird die Teilnahme am Übungsbetrieb im Rahmen des Möglichen gestattet. Ihnen wird nach Meldung beim Übungswart erlaubt, den Platz zu betreten.
 
-          Vorliegende Vereinsordnung wurde in der Vorstandssitzung am 09.Februar 2001 beschlossen.
-           Änderungen der Beiträge in Punkt 5 wurden in der Jahreshauptversammlung am 13.01. 2002 beschlossen.
-           Die neuen Termine für die jeweiligen Monatsversammlung, Punkt.3., wurden in der Jahreshauptversammlung am 
            12.01.2002 bekannt gegeben.
 
Der Vorstand   
 

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